ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / DATENSCHUTZ
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem:der Teilnehmer:in an der Fachtagung Wettbewerbslabor. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder der Teilnehmerin haben keine Gültigkeit.
2. Anmeldung / Anmeldebestätigung
Die Anmeldung wird durch den Kauf eines Tickets über das Ticketsystem Ticketpark rechtsverbindlich.
3. Leistung
Das Ticket versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Es beinhaltet Tagungsunterlagen, Mittagessen , Pausengetränke und Apéro.
Das Wettbewerbslabor behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, äusseren Einflüssen (Demonstrationen, Gewalteinflüsse, Bedrohungen durch Dritte) oder anderen, von dem Wettbewerbslabor nicht zu vertretenden Umständen abgebrochen oder abgesagt werden, können erworbene Tickets weder umgetauscht noch rückerstattet werden.
Wird die Veranstaltung aufgrund von Regelungen des Bundesrates oder von kantonalen Behörden zum Coronavirus (COVID-19) abgesagt, wird den Tagungsteilnehmenden die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet.
Wird die Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, verschoben, gilt das erworbene Ticket automatisch für das Verschiebungsdatum. Die erworbenen Tickets können auf schriftlichen Wunsch und innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung des Verschiebedatums rückerstattet werden. Der:die Teilnehmer:in hat kein Anrecht auf Schadensersatz.
4. Fälligkeit und Zahlung
Rechnungen des Wettbewerbslabors sind umgehend und ohne Frist beim Ticketkauf zu begleichen. Es wird kein zusätzlicher Abzug (Skonto) gewährt.
Nach Eingang der Zahlung erhält die angemeldete Person eine Anmeldebestätigung.
Erfolgt innert der Zahlungsfrist keine oder nur eine unvollständige Zahlung, so ist der/die Kund*in automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Betreibungskosten, einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten. Das Wettbewerbslabor behält sich vor, offene Rechnungsbeträge, einschliesslich angefallener Verzugszinsen, Spesen und Kosten, an eine mit der Betreibung beauftragte Firma abzutreten. In diesem Fall kann auf den offenen Beträgen ein Jahreszins von bis zu 15 Prozent ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit der Betreibung beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
5. Rücktritt Teilnehmende
Für die Veranstaltung gelten die folgenden Rücktritts- und Annullierungsbestimmungen:
• Rücktritt mehr als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Volle Rückerstattung abzüglich allfälliger Bearbeitungsgebühr von Ticketpark.
• Rücktritt weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50% Rückerstattung abzüglich allfälliger Bearbeitungsgebühr von Ticketpark.
• Rücktritt weniger als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Keine Rückerstattung.
Die Übertragung des Tickets auf eine andere Person ist jedoch möglich. Hierfür wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Rücktritte und Ticketübertragungen haben schriftlich zu erfolgen.
6. Datenschutz
Das Wettbewerbslabor richtet sich bei der Verwaltung und Bearbeitung der Daten nach den Vorschriften der Schweizer Datenschutzgesetzgebung.
Im Rahmen der Veranstaltung kann es zu Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen durch das Wettbewerbslabor bzw. durch von dieser beauftrage Dritte kommen. Diese Aufzeichnungen werden von dem Wettbewerbslabor, Hochparterre AG und Stiftung Forschung Planungswettbewerbe u.a. zu eigenen Marketingzwecken verwendet; dies im Internet, in Publikationen, in sozialen Netzwerken und an Events des Wettbewerbslabors als Veranstalterin oder Durchführerin. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der oder die Teilnehmende mit den besagten Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen einverstanden. Er oder Sie erlaubt dem Wettbewerbslabor ausdrücklich, dass diese ohne weitere Ansprüche des:der Teilnehmenden für spätere Werbezwecke verwendet werden dürfen.
Das Ticketsystem Ticketpark und das Wettbewerbslabor bearbeitet und speichert die personenbezogenen Daten für die Abwicklung von Buchungen. Die personenbezogenen Daten werden an weitere Dritte nur weitergegeben, wenn es sich um Dienstleister im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung, einschliesslich der Abrechnung und des Inkassos handelt oder wenn der Kunde vorgängig eingewilligt hat. Die so weitergegebenen Daten dürfen von beauftragten Dritten lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgabe verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung der Informationen ist nicht gestattet und erfolgt auch bei keinem der vom Wettbewerbslabor beauftragten Dritten.
Eine Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen, wenn ein berechtigter Löschungsanspruch geltend gemacht wird, die Daten zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
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7. Haftungsausschluss
Die Haftung des Wettbewerbslabors für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung entstehen, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertragliche, deliktische oder sonstige Ansprüche auf den Betrag der Kosten des Veranstaltungstickets. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt.
8. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berühren nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrags als Ganzes. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zielsetzung der Parteien entspricht oder dieser möglichst nahekommt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt schweizerisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Zürich vereinbart.
Zürich im 25. Juli 2025